Hinweise zu Elektro- und Elektronikgeräten
Hinweise zu Elektro- und Elektronikgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Geeignete Rückgabestellen sind insbesondere kommunale Sammelstellen.
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Elektro- oder Elektronikgeräten weist darauf hin, dass diese Geräte am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom Hausmüll entsorgt werden müssen.
Hinweis gemäß ElektroG:
Eine Registrierung bei der Stiftung EAR erfolgt, sofern gesetzlich erforderlich.